Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators
Der Mediator nimmt die Interessen aller Konfliktpartner gleichermaßen wahr. Er verhält sich grundsätzlich neutral. Nur wenn ein Beteiligter im Verfahren offensichtlich benachteiligt würde, stellt er mit geeigneten Mitteln das Gleichgewicht her, dass für eine tragfähige Lösung notwendig ist.

Eigenverantwortung und Autonomie
Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Fähigkeit, ihren Konflikt zu lösen. Sie erarbeiten daher in eigener Verantwortung eine für sie passende Lösung. Der Mediator entscheidet nicht und gibt i.d.R keine Lösungen vor. Er unterstützt das konstruktive Gespräch und ist für den Rahmen und den Ablauf des Verfahrens verantwortlich.

Offenheit und Informiertheit
Da bei der Mediation die Eigenverantwortung wichtig ist, ist es nötig, dass die Medianten alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts entscheidend sein können. Der Mediator achtet darauf, dass die Konfliktpartner nur umfassend informiert am Ende eine Vereinbarung schließen. Evtl. ist dazu eine juristische Beratung bei einem geeigneten Anwalt erforderlich.

Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jeder Beteiligter kann es ohne Begründung zu jedem Zeitpunkt abbrechen.

Vertraulichkeit
Weil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, das jederzeit beendet werden kann, ist die Vertraulichkeit der Mediation wichtig. Tatsachen, die die Beteiligten in der Mediation offen gelegt haben, dürfen weder Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Die Konfliktpartner vereinbaren daher zu Beginn des Verfahrens, dass sie die Vertraulichkeit wahren und den Mediator nicht als Zeugen in einem Gerichtsverfahren benennen werden. Mediatoren aus bestimmten Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Psychologen, sind schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.