Erbauseinandersetzungen werden oft äußerst emotional geführt. Eine gerichtliche Entscheidung ist nicht nur besonders teuer, sie schafft oft auch keinen Frieden zwischen den Erben. Besonders das Verhältnis zwischen Geschwistern oder Kindern und Eltern ist durch eine Erbauseinandersetzung oft für Jahre oder Jahrzehnte belastet. Selbst in der zweiten Generation wirkt ein solcher Streit manchmal fort.

Die Schnelligkeit und Flexibilität der Mediation bringt nicht nur emotionale Vorteile für die betroffenen Erben, sondern auch für die Erhaltung des Nachlasses, da notwendige Nachlasspflegschaften oder Verwaltungs- maßnahmen nicht notwendig sind.

Unter Mithilfe ausgebildeter Mediatoren können emotional verhärtete Fronten aufgelöst werden und  

  • durch Übertragungen unter Lebenden,
  • der Erstellung eines Testamentes,
  • der Abfassung eines Erbvertrages oder
  • einer einvernehmlichen Nachlaßaufteilung als Erbengemeinschaft

Konflikte auf Dauer vermieden bzw. beendet werden.

Wie läuft eine Erbmediation ab?

Aus Erfahrung ist es sinnvoll, dass zunächst die an dem Verfahren Interessierten mit dem Mediator ein Vorgespräch führen. Anschließend werden die übrigen Familienmitglieder bzw. Betroffenen zu einem ersten Treffen eingeladen.

Es genügt also, dass ein Familienmitglied die Initiative ergreift. Da anschließend alle Beteiligten in der Erbmediation selbst festlegen, über welche Punkte verhandelt wird und wie Lösungen erarbeitet werden, denen alle Parteien zustimmen können, wird die von einigen Beteiligten vorbereitete Einladung gerne angenommen.