Gerade zwischen Nachbarn kann ein Streit zu einer dauernden Belastung eskalieren und das Zusammenleben unerträglich machen.

Oft fängt es mit einer kleinen Streitigkeit an. Es stören die Geräusche, die andere Menschen in ihrer Wohnung machen, der Müll wird nicht weggeräumt, im Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gibt es Schwierigkeiten oder Kinder spielen an den Autostellplätzen Fußball…

Kommt es nie zu einer richtigen Aussprache, landen diese Streitigkeiten nicht selten vor Gericht. Doch bei Gericht werden die teils bereits verhärteten Fronten nicht aufgeweicht, sondern weiter verstärkt. Der Konflikt verschärft sich weiter und endet im schlimmsten Fall in Gewalt, Strafanzeigen und dem Auszug einer Partei.

In einer Nachbarschaftsmediation können in einem früheren Stadium der Eskalation Streitigkeiten geklärt, Kränkungen durch Entschuldigung versöhnt und Lösungen gefunden werden, die beide Seiten nachhaltig befrieden.

Trotz dieser Vorteile spielt die Nachbarschaftsmediation in Deutschland noch keine große Rolle. Dies ist erstaunlich, da man sich doch seinen Nachbar meist nicht aussuchen kann und mit ihm auf Dauer auskommen muss. Im schlimmsten Fall bleibt nur der Auszug oder der Verkauf der Eigentumswohnung.

Gerade im Wohnbereich, dem eigentlich Ort der Ruhe und Entspannung, werden Streitigkeiten als umso belastender wahrgenommen.

Die Nachbarschaftsmediation kommt in Betracht bei Konflikten zwischen:

  • Nachbarn
  • Eigentümern und Mieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • und bei Stadtteilkonflikten

 

Da ein Wohnungsvermieter verpflichtet ist, bei Streitigkeiten zwischen Mietern tätig zu werden, wenn diese den Hausfrieden stören, kann es sinnvoll sein, dass der Vermieter den streitenden Mietparteien die Mediation nahe legt und sich an den Kosten beteiligt.